Das Grundgesetz

Artikel 10: Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis

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SWR

"Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich."

So heißt es in Artikel 10 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Aber was bedeutet das genau? Ein Beispiel:

Peinlich, peinlich: Durch eine unbedachte Äußerung von Moritz erfährt seine Mutter Ina, dass Linda in den Deutschlehrer Herrn Lammers verliebt ist und ihn küsst. So steht es auf jeden Fall in ihrem Tagebuch...

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