Das ist das Gebäude in Berlin, in dem sich der Bundesrat trifft. Der Bundesrat hat noch einen anderen Namen: Ländervertretung. Genau darum geht’s nämlich: Im Bundesrat sitzen Vertreter*innen der einzelnen Bundesländer.
In Deutschland gibt es 16 Bundesländer. Jedes Bundesland darf Vertreter*innen nach Berlin in den Bundesrat schicken.
Dazu gehört auch immer die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident des Landes. Für Baden-Württemberg ist das z.B. Winfried Kretschmann.
Bundesländer, in denen viele Menschen wohnen, wie Baden-Württemberg, dürfen sechs Vertreter*innen in den Bundesrat schicken. Andere Bundesländer mit weniger Einwohner*innen, z.B. Mecklenburg-Vorpommern, dürfen nur drei Vertreter*innen haben.
Der Bundesrat darf bei neuen Gesetzen in Deutschland mitbestimmen - das ist seine wichtigste Aufgabe. Wenn im Deutschen Bundestag ein neues Gesetz beschlossen wird, dann kann der Bundesrat ihm zustimmen, es ablehnen oder Einspruch erheben. Manche Gesetze dürfen nur mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden.
Die Abstimmung über ein Gesetz läuft so ab: Alle Vertreter*innen aus einem Bundesland müssen erstmal untereinander diskutieren. Dann entscheiden sie sich, ob sie als gesamtes Bundesland für oder gegen ein Gesetz sind. Daraufhin wird dann im gesamten Bundesrat darüber abgestimmt.
Stimmt die Mehrheit für das Gesetz, wird es noch von dem*der Bundespräsident*in unterschrieben und dann ist das Gesetz gültig.