Das Grundgesetz

Artikel 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit

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SWR

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

So heißt es in Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Aber was bedeutet das genau? Ein Beispiel:

Linda hat ein neues Hobby: Sie ist Sängerin in einer Fantasy-Folk-Band an ihrer Schule. Linda beginnt sich anders zu kleiden und zu schminken. Ihr neues Outfit stößt bei einigen auf Misstrauen...

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SWR